TOA für Jugendliche und Heranwachsende
- Gegen Dich wurde eine Anzeige erstattet und Du möchtest Dein Fehlverhalten wiedergutmachen?
- Du wurdest Geschädigter einer Straftat und wünschst, dass der Beschuldigte Verantwortung für sein Handeln übernimmt?
Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) im Jugendstrafverfahren bietet Jugendlichen und Heranwachsenden die Möglichkeit, eine Straftat außergerichtlich zu lösen. Als Beschuldigter oder Geschädigter arbeitest Du aktiv an einer Lösungsfindung mit. Wir als neutrale Vermittler unterstützen Euch dabei.
Die rechtliche Grundlage für TOA im Jugendstrafverfahren bilden die Paragraphen §45 und § 47 JGG. Hiernach hat der Staatsanwalt oder Richter die Möglichkeit von der Strafverfolgung abzusehen, sofern der Beschuldigte sich bemüht hat einen Ausgleich mit dem Geschädigten zu erreichen. Der Täter-Opfer-Ausgleich ist kostenfrei.
Hier klicken für Informationen zum TOA im Haus des Jugendrechts.
Zertifizierte Ausbildung
Mindestens ein(e) Mitarbeiter*in hat die Ausbildung „Mediation in Strafsachen“ erfolgreich abgeschlossen - Interesse?
Kontakt
Täter-Opfer-Ausgleichsvermittlungsstelle
Vicky Saufhaus-Hoffart, Andreas Glock und Banu Argon
Rheinstraße 31, 64283 Darmstadt
Tel: 06151 - 926119
Email:
Termine nach Vereinbarung!
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